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1258. Juni 12.

id. Junii. Basilidis, Cirini, Naboris.

Abraham, Abt des Vincenzstiftes übergiebt mit Zust. seines Konventes das Dorf Soboczitcz (Zottwitz) dem Schulzen Heinrich zur Besetzung mit fremden Kolonisten (hospites). Dieselben zahlen von der Hufe je 1 Vierdung und 9 Mass Dreikorn. Der locator erhält die Schenke und die 10. Hufe frei, auch den 3. Pfennig vom Gericht frei, hat jedoch bei den dreimal im Jahr stattfindenden Gerichtstagen (colloquiis) den Abt auf seine Kosten aufzunehmen.

Z.: Gotfried Prior, Cristin Subprior, Pet. Propst, Ant., Wilh., Conr., Juvenal, Decumus, Mathias, Radozlaus, Menco, Christian, Nic., Donat.


P.-A. Matr. S. Vinc. II. 27. Man könnte versucht sein, diese Urkunde, welche eben nur in einer Abschrift des Copialbuches aus dem XV. Jahrhunderte erhalten ist, als eine Fälschung anzusehn, welche die Mönche als Ausführungsurkunde der vorgehenden angefertigt 5 wenigstens steht der eben nur in dieser Urkunde vorkommende Abt Abraham (die Stiftschronik bei Stenzel Ss. II. 136 kennt ihn auch nur im Zusammenhange mit dieser Urkunde), den auch der Nekrolog des Vincenzstiftes (Zeitschr. X.) gar nicht kennt, mit dem urkundlichen Vorkommen des Abtes Veit 1254 (No. 860), dann 1259 April 4 und endlich noch 1269 o. T. in Widerspruch. Freilich wird jener Widerspruch mit der Eliminirung Abrahams auch noch nicht vollständig gelöst, doch vermögen wir uns mit dem späteren Abte Gottfried, der gleichfalls in Veits Zeit hineinfällt, auf plausible Weise abzufinden, vergl. unt. z. J. 1267 nach Febr. 19, vgl. No. 1002.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1875; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 2: Bis zum Jahre 1280. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.